Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.02.2000 - 4 Ss OWi 114/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22337
OLG Hamm, 24.02.2000 - 4 Ss OWi 114/00 (https://dejure.org/2000,22337)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.02.2000 - 4 Ss OWi 114/00 (https://dejure.org/2000,22337)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 4 Ss OWi 114/00 (https://dejure.org/2000,22337)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,22337) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Attest, Verwerfung des Einspruchs, Ausbleiben in der Hauptverhandlung, genügende Entschuldigung, Verletzung rechtlichen Gehörs, Darlegung, was der Betroffene ausgeführt hätte

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 02.06.1992 - Ss 206/92

    Versagung rechtlichen Gehörs ; Rüge; Darlegung; Geltendmachung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2000 - 4 Ss OWi 114/00
    Vielmehr müssen konkret die Tatsachen dargelegt werden, aufgrund derer die Beruhensfrage durch das Rechtsbeschwerdegericht geprüft werden kann (vgl. BGHSt 30, 331; OLG Köln, NZV 1992, 419).
  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 2 Ss OWi 332/04

    Mehrprämie als Betriebsunterbrechungsschaden

    Da der Anspruch auf rechtliches Gehör zudem nur dann verletzt ist, wenn die erlassende Entscheidung auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Partei hat (vgl. BVerfG, NJW 1992, 2811), müssen in der Begründungsschrift konkret die Tatsachen dargelegt werden, anhand derer die Beruhensfrage geprüft werden kann (vgl. BGHSt 30, 331; OLG Hamm, Beschluss vom 24.02.2000 4 Ss OWi 114/00 - VRS 84, 234, 235; OLG Köln NZV 1992, 419; vgl. auch Göhler, a. a. O., Rn. 16 c, 16 i).
  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 2 Ss OWi 334/04

    Versagung des rechtlichen Gehörs; Zulassung der Rechtsbeschwerde; Begründung der

    Da der Anspruch auf rechtliches Gehör zudem nur dann verletzt ist, wenn die erlassende Entscheidung auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Partei hat (vgl. BVerfG, NJW 1992, 2811), müssen in der Begründungsschrift konkret die Tatsachen dargelegt werden, anhand derer die Beruhensfrage geprüft werden kann (vgl. BGHSt 30, 331; OLG Hamm, Beschluss vom 24.02.2000 - 4 Ss OWi 114/00 - VRS 84, 234, 235; OLG Köln NZV 1992, 419; vgl. auch Göhler, a. a. O., Rn. 16 c, 16 i).
  • OLG Hamm, 05.10.2009 - 2 Ss OWi 734/09
    Da der Anspruch auf rechtliches Gehör zudem nur dann verletzt ist, wenn die erlassende Entscheidung auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Partei hat (vgl. BVerfG, NJW 1992, 2811), müssen in der Begründungsschrift konkret die Tatsachen dargelegt werden, anhand derer die Beruhensfrage geprüft werden kann (vgl. BGHSt 30, 331; OLG Hamm, Beschluss vom 24.02.2000 4 Ss OWi 114/00 - VRS 84, 234, 235; OLG Köln NZV 1992, 419; vgl. auch Göhler, a.a.O., Rn. 16c, 16i).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht